Unter der automatischen Aufladung versteht man eine vom Kunden selbst online eingerichtete Aufladung, die automatisch erfolgt. Dabei kann der Kunde bei den meisten Anbietern auswählen, ob die Aufladung automatisch einmal im Monat zu einem festgesetzten Termin erfolgen soll oder einfach immer genau dann, wenn das Guthaben unter einen bestimmten Betrag gesunken ist. Für die automatische Aufladung muss der Kunde im Normalfall seine persönlichen Daten hinterlegt haben, da die automatische Aufladung oft nur per Lastschrift oder auch per Kreditkarte möglich ist. Dafür prüfen die Prepaidanbieter sehr oft auch die Bonität des Kunden.
Mehr dazu: Telekom Aufladung | Vodafone Aufladung | O2 Aufladung
Die Telekom schreibt beispielsweise dazu:
Geben Sie einen Aufladezeitpunkt an, zu der eine automatische Aufladung erfolgen soll. Möglich ist eine Aufladung
- an einem von Ihnen gewählten Tag im Monat,
- sobald Ihr Guthaben unter 5 € sinkt oder
- wenn Ihr Tarif/Ihre Option fällig ist und Ihr Guthaben nicht ausreicht.
Einstellungen und Aufladerhythmus können Sie jederzeit ändern.
Nach jeder erfolgten Aufladung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Aufladung. Bitte beachten Sie, dass nur eine automatische Aufladung pro Rufnummer eingestellt werden kann.
HINWEIS: Die automatische Aufladung kann die Kostenkontrolle etwas aufweichen, vor allem wenn automatisch nachgeladen wird, wenn ein bestimmter Betrag unterschritten wird. Das sollte man beachten und die Benachrichtigungen über eventuelle Abbuchungen Ernst nehmen.
Was sollte man bei der Guthaben-Aufladung per Lastschrift beachten?
Die automatische Aufladung ist sehr bequem, bedeutet aber auch immer, dass man die Kontodaten beim Prepaid Anbieter hinterlegen muss, damit die entstandenen Kosten per SEPA Laschrift abgebucht werden können.
Die Aufladung per Lastschrift kann unter Umständen recht hohe Kosten verursachen, wenn das Konto nicht gedeckt ist und die Lastschrift daher nicht eingelöst wird. Die Banken berechnen dafür in der Regel Gebühren für den abbuchenden Anbieter und dieser gibt diese dann an die Kunden weiter. Das können teilweise um die 20 Euro pro Lastschrift sein, die nicht eingelöst werden konnte. Wer sich für diese Form der Bezahlung der Aufladung entscheidet, sollte daher sicherstellen, dass immer genug Guthaben auf dem Konto ist und das keine zwischenzeitliche Abbuchung das Guthaben aufbraucht.
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann auch dazu führen, dass Daten mit der SCHUFA abgeglichen werden. Das soll als Schutz dienen um Kosten aus Lastschrift-Rückbuchungen zu vermeiden. Wer die Aufladung per Lastschrift einrichtet, wird also Kunde also eventuell über die SCHUFA oder andere Auskunfteien geprüft.
Im ALDI Talk Datenschutzmerkblatt findet sich beispielsweise dieser Hinweis:
Bei Verträgen, bei denen wir in Vorleistung gehen (z. B. Laufzeit vertrag, Kauf auf Rechnung) und bei Verträgen, bei denen wir Ratenzahlung oder Lastschriftverfahren anbieten, führen wir eine automatisierte Entscheidungsfindung durch. Eine solche ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung ist eine Entscheidung, die auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und an der keine natürliche Person beteiligt ist. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, um bestimmte persönliche Aspekte (z. B. zuverlässige Begleichung von Rechnungen) zu bewerten (Profiling). Hierzu übermitteln wir die bei Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zur Bonitätsprüfung und zur Identitätsprüfung (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) grundsätzlich an eine oder auch mehrere der oben genannten Auskunfteien. Bei der Bonitätsprüfung ziehen wir Wahrscheinlichkeitswerte – sogenannte Scorewerte – heran. Hierzu werden Prognosen über
das künftige Zahlungsverhalten anhand von personenbezogenen Daten und ggf. Erfahrungen aus der Vergangenheit gebildet. Die Scorewerte berechnen sich aus verschiedenen Datenkategorien, die
im Rahmen eines wissenschaftlich anerkannten, mathematisch-statistischen Verfahrens nachweislich für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Zahlungsausfalls erheblich sind. Neben externen Scorewerten, die wir von Auskunfteien erhalten, werden auch interne Score-Berechnungen durchgeführt
Wer keinen Datenabgleich möchte, sollte daher auf diese Form der Aufladung verzichten.
Hinweise zur Automatischen Aufladung
Die Verbraucherzentrale sieht die automatische Aufladung von Prepaid-Guthaben kritisch. Sie warnt vor der Gefahr, dass Verbraucher unnötig hohe Kosten verursachen, wenn sie die automatische Aufladung nicht richtig einstellen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die automatische Aufladung nur dann zu aktivieren, wenn man sich sicher ist, dass man das Guthaben auch tatsächlich benötigt. Außerdem sollte man die Höhe der Aufladung so einstellen, dass sie nicht zu hoch ist.
Die Verbraucherzentrale fordert die Mobilfunkanbieter dazu auf, die automatische Aufladung kundenfreundlicher zu gestalten. So sollte es zum Beispiel möglich sein, die Aufladung nur dann zu aktivieren, wenn das Guthaben einen bestimmten Wert unterschreitet. Außerdem sollte die Höhe der Aufladung in kleineren Schritten einstellbar sein.
Die Verbraucherzentrale hat folgende Tipps für die Nutzung der automatischen Aufladung:
- Aktivieren Sie die automatische Aufladung nur dann, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das Guthaben auch tatsächlich benötigen.
- Stellen Sie die Höhe der Aufladung so ein, dass sie nicht zu hoch ist.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob die automatische Aufladung richtig eingestellt ist.
Wenn Sie die automatische Aufladung bei einem Mobilfunkanbieter nutzen, sollten Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau durchlesen. Darin ist geregelt, wie die automatische Aufladung funktioniert und welche Kosten anfallen.